Ärztliche Versorgung

Verletzt oder bewusstlos? Dann schnellstmöglich ärztliche Hilfe holen! Bei vorhergehender Bewusstlosigkeit oder bei Verletzungen sollte man sofort einen Notarzt rufen (112) oder in die nächste Notaufnahme eines Krankenhauses gehen. Die Ärzte und Ärztinnen dort unterliegen der Schweigepflicht. Es ist wichtig, ihnen sofort den Verdacht auf die Verabreichung von K.o.-Tropfen mitzuteilen, weil sie in diesem Fall schnell Blut- und/ oder Urinproben nehmen müssen.

 

Untersuchung und Dokumentation

Wichtig ist auch, dass Verletzungen dokumentiert werden, Abstriche genommen werden und Blut- und Urinproben auf entsprechende Substanzen untersucht werden. Das ist allerdings keine Pflichtleistung und liegt im Ermessen der behandelnden Ärzte.

Nicht alle Labors können K.o.-Tropfen nachweisen. Dann sollte das zuständige Institut für Rechtsmedizin eingeschaltet werden – in Köln das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Köln

Auch hier dringend beachten: Vor einer ärztlichen Untersuchung und der Beweissicherung nicht waschen oder duschen, damit keine Beweise vernichtet werden.

 

Warum ist eine Untersuchung nötig?

Auch wer nicht direkt in eine Notaufnahme geht, oder sich nicht sicher ist, ob sie/ er eine Anzeige erstatten will, sollte nach einem Sexualdelikt innerhalb von 24 Stunden zu einer Gynäkologin/ einem Arzt gehen, damit

  • Verletzungen versorgt werden
  • auf ansteckende Geschlechtskrankheiten untersucht werden kann
  • man sich über die Möglichkeit eines HIV-Tests informieren kann
  • bei Bedarf die "Pille danach" verschrieben werden kann
  • Spuren und Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden können, falls man sich später noch entschließt, zur Polizei zu gehen (das ist keine Pflichtleistung).