Stoffkunde

Bei K.o.-Substanzen gibt es Unterschiede, wie schnell und wie lange die Stoffe wirken. Alle Substanzen haben jedoch gemeinsam, dass sie zunächst die Bewegungs- und Handlungsfähigkeit einschränken: Es kann schließlich zu einem tiefen, komaartigen Schlaf bis hin zur Bewusstlosigkeit kommen.

 

Als K.o.-Mittel kommen z.B. folgende Substanzen zum Einsatz:

  • GHB und GBL sind auch bekannt als "Liquid Ecstasy", "Liquid E", "Liquid X". 

    GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) ist eine Droge, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt ist und deren Besitz, Verkauf und Weitergabe verboten sind. GHB gibt es als Salz und in farbloser flüssiger Form. Die Substanz hat einen salzigen bis seifigen Geschmack.

    GBL (Gamma-Butyrolacton) wandelt sich im Körper eigenständig fast 1:1 zu GHB um, unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz, jedoch dem Arzneimittelgesetz. Der Verkauf zu Konsumzwecken ist strafbar.GBL wird hauptsächlich als Lösungsmittel in der Industrie eingesetzt und für zahlreiche chemische und pharmazeutische Prozesse benötigt. Entsprechend einfach ist GBL in Konzentrationen über 99,9% etwa über das Internet zu beschaffen und zudem sehr preiswert.
    GBL ist i.d.R. flüssig und farblos, der Geruch unangenehm, schwach lösungsmittelartig, jedoch nicht beißend. Der leicht salzige und seifige Geschmack von GBL wird oft vom Eigengeschmack der Getränke überdeckt, in die es gegeben wird.
  • Ketamin
    Ketamin wird als Schmerz- und Narkosemittel in der Tiermedizin und in der Notfallmedizin angewendet.
  • Benzodiazepine
    Hinter der Medikamentengruppe der Benzodiazepine verbergen sich unterschiedliche rezeptpflichtige Beruhigungsmittel und Psychopharmaka wie z.B. Flunitrazepam (Handelsname: Rohypnol), Alprazolam (Handelsname Xanax), Diazepam (Handelsname Valium). 
  •  Weitere Stoffe:
    Neben den genannten Stoffen gibt es noch viele weitere Medikamente, die als K.o.-Mittel missbraucht werden können.